Buschenschank

Deibler


 


Geschichte des Heurigen

Am 17. August 1784 hat Kaiser Josef II. die rechtliche Grundlage für den Buschenschank durch eine Zirkularverordnung geschaffen. Mit diesem Zirkular erteilte Josef II. die Erlaubnis für jedermann, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und zu welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.


Die Öffnungsperiode zeigt ein Hauer an, indem er einen Föhrenbuschen an einer Stange oberhalb des Eingangs deutlich sichtbar anbringt („aussteckt“) - daher der Name Buschenschank. Ist die Saison vorbei oder der Wein verkauft, wird der Buschen wieder „eingezogen“.


Viele Heurige beleuchten den Buschen mit einer Laterne, in der in früheren Zeiten eine Kerze oder Petroleumlampe brannte (heute eine – meist grüne – Glühbirne). Weil die Laterne gelöscht wurde, sobald das Lokal schloss, entstand der inzwischen etwas veralteten Ausdruck „Laterndler“ für Trinker und Betrunkene, die erst mit dem Löschen der Laterne heimgingen.